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AVM - Neues Top-Modell

Der Netzwerkspezialist AVM hat mit der 7490 ein neues Fritz-Box-Topmodel mit Dual-WLAN nach den Standards n und ac angekündigt. Im Fünf-Gigahertz-Band soll der Router Daten theoretisch mit einer Geschwindigkeit von bis zu 1300 Megabit pro Sekunde (MBit/s) übertragen, wie der Hersteller auf der CeBIT mitteilte. Außerdem unterstützt die Box die so genannte Vectoring-Technologie, die mehr Geschwindigkeit an VDSL-Anschlüssen bringen kann.  Auch USB 3.0, Gigabit-LAN, eine Telefonanlage mit DECT-Basisstation und Anrufbeantworter  sowie ein Mediaserver gehören zur Ausstattung. Die ebenfalls angekündigte Kabelanschlussversion der 7490 heißt 6490. Die Fritzbox 7490 soll ab dem dritten Quartal zu haben sein. Preise nannte AVM noch nicht. Die 6490 wird es nur in Verbindung mit Provider-Angeboten geben. Außerdem hat der Hersteller zwei Fritzboxen überarbeitet: aus der 7270 wird die 7272 und aus der 3270 die 3272. Beide funken künftig nach dem n-Standard im 2,4-Gigahertz-Band theoretisch mit bis zu 450 MBit/s. Alle aktuellen Fritzboxen erhalten ein kostenloses Update auf die neueste Firmware-Version Fritz OS 5.50. Damit werden die Router um Smart-Home-Funktionen erweitert. In der Verbindung mit der Smartphone-App MyFritz lassen sich etwa - auch von unterwegs, elektrische Geräte schalten, die an AVM-Steckdosen hängen, oder Sprachnachrichten abhören. In Verbindung mit einer Fritzbox läßt sich über die neue Fritz-WLAN-App das heimische WLAN überwachen, die Fritz-Cam-App macht so Android-Smartphones oder Tablets in den eigenen vier Wänden beispielsweise zur Überwachungskamera.

SIM-Look läßt sich entfernen

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Besitzer eines iPhones mit SIM-Look die Sperre legal entfernen. Das Formular dafür findet sich in der Regel auf der Webseite des Providers, erklärt die Zeitschrift "iPhonewelt" (Ausgabe1/2013). Gesperrte Handys funktionieren nur mit der SIM-Karte des Providers, der das Gerät verkauft hat. Sinnvoll ist das entfernen der Blockade zum Beispiel, wenn der Nutzer in einen günstigeren Tarif wechselt oder das Telefon verkaufen will. In der Regel lassen sich auch andere SIM-gesperrte Smartphones nach einer gewissen Zeit freischalten, bei manchen Providern gegen Zahlung einer Gebühr auch vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit.

Beim iPhone wird zum Aufheben der SIM-Sperre die IMEI-Nummer benötigt. Abrufen läßt sie sich in den Einstellungen des Gerätes unter"Allgemein" und "Info". Nachdem der Nutzer die Zahlenfolge und seine Kundendaten auf der Webseite des Providers eingegeben hat, kann bis zum endgültigen Ende des SIM-Looks noch etwas Zeit vergehen: Die Freischaltung übernimmt nicht der Provider, sondern Apple.

Um den Prozess abzuschließen, muss der Nutzer das iPhone anschließend nur noch mit seinem Computer verbinden und in iTunes "Wiederherstellen" auswählen.

What's App treibt Gebühr ein

Der populäre, aber wegen zahlreicher Sicherheitsmängel in der Vergangenheit auch umstritte Messengerdienst WhatsApp hat einem Bericht zufolge begonnen, eine Nutzungsgebühr für die meisten mobilen Betriebssysteme einzutreiben. Besitzer von Smartphones mit Android, Windows Phone, Blackberry müssen ab sofort nach Ablauf einer kostenlosen 12montatigen Testphase jählich 99 US-Cent (knapp 0,80 Euro) bezahlen, wie "heise-online" berichtet. Der Anbieter hatte die Gebühren schon länger angekündigt, aber nicht eingetrieben. Für iPhone-Nutzer bleibt es bei einer Einmalzahlung (0,89 Euro) für den Download und die Nutzung der App, wie der Anbieter auf seiner Webseite erläutert. Verbraucher sind aber nicht zwingend auf das kostengünstige WhatsApp als alternative zur SMS angewiesen. Auch für Messengerdienste wie Google Talk, Skype, Facebook, ICQ, AIM oder Yahoo Messenger gibt es mobile Anwendungen. Ausserdem lassen sich oft parallel Multimessenger-Apps wie Trillian oder IM+ nutzen. Diese Dienste knüpfen Ihre Dienste an eine E-Mail-Adresse. 

Browser Firefox wird flexibler

Der Browser Firefox und das Mailprogramm Thunderbird sind in einer neuen Version erhältlich. Wichtigste Neuerung bei Firefox 17 ist die verbesserte Integration von Facebook: Nutzer können jetzt auf jeder Webseite mit Ihren Freunden in dem Netzwerk chatten und Neuigkeiten im Auge behalten, teilte Entwickler Mozilla mit. Eingeschaltet wird diese Funktion auf der Facebook-Seite"Messenger für Firefox" mit einem Klick auf "Aktivieren". In Zukunft will Mozilla weitere Netzwerke direkt in seinen Browser einbinden. Dazu kommen kleine Verbesserungen, zum Beispiel bei der Surfgeschwindigkeit. Auch die Firefox-Version für Android soll nun schneller laufen. Im Mailclient Thunderbird haben Nutzer jetzt mehr Möglichkeiten, das Programm Ihren eigen Vorstellungen anzupassen.

Smartphone orten und Daten fernlöschen

Für den Fall des Verlusts oder Diebstahls seines Smartphones sollte man gewappnet sein. Zu einer der wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen gehört das setzen einer Zugangssperre per Code, damit Unbefugte nicht auf perönliche Daten zugreifen können. Darauf weist die Zeitschrift "Android Welt" (Ausgabe 6/12) hin. Empfehlenswert ist außerdem die Installation einer App, die das verschwundene Handy orten und die darauf befindlichen Daten löschen kann.

Eine kostenlose und einfach zu bedienende Ortungsanwendung ist Android Lost Free, mit der ein verschwundenes Smartphone von jedem Internet-Rechner aus geortet, ferngesteuert, gesperrt und bei Bedarf gelöscht werden kann. Zur Nutzung von Android Lost identifiziert sich der Nutzer einfach mit seinem Google-Zugang. Selbst wenn man vergessen hat, eine Ortungs-App zu installieren, und das Handy verschwunden ist, gibt es noch Hoffnung, in Form von Plan B: Die Gratis App lässt sich nachträglich aus der Ferne auf den verlorenen oder gestohlenem Android Smartphone installieren und schickt eine E-Mail mit der Position des Gerätes. Zur Installation von Plan B muss man sich nur an einen Internet-Rechner mit Google Play Store anmelden. Ortungs- und Löschfunktionen gibt es nicht nur für Android-Geräte, sie lassen sich auch für iPhones und Windows-Geräte einrichten.

Besitzer von Android-Smartphones sollten zudem überprüfen, ob ihr Handy eine Sicherheitslücke hat. Bei einigen Modellen ist es möglich, sogenannte USSD-Steuercodes ohne Bestätigung des Nutzers auszuführen, zum Beispiel über eine präparierte Webseite. USSD-Codes müssen nicht zwangsläufig gefährlich sein, manche zeigen zum Beispiel nur die Rufnummer des Handy's an. Mit anderen könnte ein Angreifer aber auch die SIM-Karte sperren oder eine Rufumleitung einrichten. Wer die Anfälligkeit seines Smartphones überprüfen will, sollte damit die Webseite http://heise.de/ussd aufrufen. Diese Seite führt einen harmlosen USSD-Code auf dem Handy aus, der lediglich die Gerätenummer (IMEI) aufruft. Erscheint nach dem Aufruf der Seite die Nachfrage, wie das Telefon mit dem Code verfahren soll, brauchen Nutzer sich keine Sorgen zu machen. Wird die IMEI dagegen ohne weitere Bestätigung angezeigt, ist das Handy anfällig für Angriffe. Schliessen lässt sich die Lücke mit der kostenlosen App NoTelURL. Ist diese App auf dem Handy installiert, fragt das Gerät bei jedem USSD-Code nach, ob dieser mit dem Telefon oder der App geöffnet werden soll. Wählt der Nutzer NoTelURL aus, wird der Befehl nicht ausgeführt.

Provider muss Router nicht immer reparieren

Telefon- und Internetprovider müssen defekte Modems und andere Hardware nicht unbedingt reparieren. Welche Pflichten der Provider genau hat, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, erklärt Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Manche Anbieter überlassen das Gerät zum Beispiel dem Kunden nur zur Nutzung und fordern es nach Vertragsende zurück - in solche Fällen muss sich die Firma bei einem Defekt um die Reparatur kümmern. Üblich ist diese Praxis zum Beispiel beim Internetzugang über den Kabelanschluss, denn das dafür nötige Modem ist im freien Handel nicht erhältlich.

Andere Anbieter verkaufen Modem und Router dagegen an ihre Kunden, üblicherweise zu stark vergünstgten oder symbolischen Preisen. "Das sind im Prinzip zwei getrennte Geschäfte", sagt Michael Gundall. "Erstens ist der Internetzugang als Dienstleistung und zweitens der Verkauf des Gerätes." Für den Verkauf gelten dann die üblichen Gewährleistungsregeln: Innerhalb der ersten zwei Jahre muss der Verkäufer ein defektes Gerät reparieren oder austauschen - Vorraussetzung ist aber, das der Käufer das Problem nicht selbst verursacht hat. In den ersten 6 Monaten muss dabei der Anbieter nachweisen, dass der Mangel nicht schon beim Verkauf bestand. Verbraucherschützer Gundall empfiehlt aber auch nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist eine Anfrage beim Provider: "Es kann sein, dass der aus Kulanz trotzdem eine Reparatur oder einen Austausch anbietet." Allerdings verlängert sich dadurch meist die Vertragslaufzeit.

Teure Rufnummern-Mitnahme - Hartnäckigkeit führt mitunter zur Kulanz

Eine bestehende Mobilfunk-Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitzunehmen, kostet meistens zwischen 25 und 30 Euro. Wie das Onlinemagazin teltarif.de informiert, ist das erheben dieser - im europäischen Vergleich recht hohen - Gebühr auch dann rechtens, wenn sich der Kunde quasi gezwungenermaßen einen neuen Anbieter suchen muß. Grund dafür kann beispielsweise sein, das der alte Provider wegen Insolvenz oder anderer Probleme die gebuchte Leistung nicht mehr erbringen kann.

Marc Kessler von telrarif.de erläutert diese von vielen vielen Kunden als ungerechtfertigt angesehene Gebührenerhebung : " Im Telekommunikationsgesetz (TKG) ist lediglich festgehalten, dass für die Portierung gezahlt werden muss . Laut Bundesnetzagentur gilt das auch dann, wenn der Anbieter selbst die Rufnummernmitnahme erst notwendig gemacht hat." Denn der Umschaltungsprozess kostet das Unternehmen in jedem Fall Geld.

Wer hartnäckig ist, kann allerdings mitunter auf die Kulanz des Anbieters hoffen. Daher sei es sinnvoll, einmal nachzufragen, ob der Anbieter in einem solchen Spezialfall die Kosten erläßt. Alternativ steht es jedem Kunden frei, gerichtlich gegen die Gebühren vorzugehen. "Man sollte sich allerdings genau überlegen, ob 25 bis 30 Euro den damit verbunden Aufwand und das Risiko der Verfahrenskosten Wert sind" so Kessler abschliessend.